Bereicherungsabsicht

Bereicherungsabsicht
Be|rei|che|rungs|ab|sicht, die:
Absicht, sich zu bereichern (2).

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Be|rei|che|rungs|ab|sicht, die: Absicht, sich zu ↑bereichern (2).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bereicherungsabsicht — Be|rei|che|rungs|ab|sicht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Beschiss — Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Täuschung …   Deutsch Wikipedia

  • Betrug — Der Betrug zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Im strafrechtlichen Sinn ist der Betrug ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Betrugsdelikt — Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Täuschung …   Deutsch Wikipedia

  • Betrüger — Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt. im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Täuschung …   Deutsch Wikipedia

  • Mundus vult decipi — Unter Betrug versteht man im rechtlichen Sinn eine Straftat nach § 263 Abs. 1 StGB, die unter anderem eine Täuschung voraussetzt, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechselfalle — Unter Betrug versteht man im rechtlichen Sinn eine Straftat nach § 263 Abs. 1 StGB, die unter anderem eine Täuschung voraussetzt, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Hehler — Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene rechtswidrige, gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat, insbesondere an einen Diebstahl. Das Wesen der Hehlerei besteht in der Aufrechterhaltung einer widerrechtlichen …   Deutsch Wikipedia

  • Hehlerei — Unter Hehlerei versteht man den Handel mit Sachen, die gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Eigentum der Handelnden befinden. Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene, gegen fremdes Vermögen… …   Deutsch Wikipedia

  • Abofalle — (auch Internetkostenfalle oder Kostenfalle im Internet) bezeichnet umgangssprachlich eine weit verbreitete unseriöse Geschäftspraktik im Internet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen. Es handelt sich dabei …   Deutsch Wikipedia

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